Rechnungserklärung
Welche Informationen Sie in Ihrer Rechnung finden, erklären wir Ihnen in unserer Musterrechnung.
Glossar Begriffe
Allgemein
Begriff | Erklärung |
Abschlag | Der Abschlag ist eine Anzahlung auf bereits geleistete Energielieferungen und üblicherweise 11 Mal pro Jahr fällig. Die gezahlten Abschläge werden mit der Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe der Abschläge orientiert sich an Ihrem bisherigen Energieverbrauch. |
Arbeitspreis | Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) |
Grundpreis | Der Grundpreis ist der Preis, den Sie unabhängig vom Verbrauch zahlen. Bestandteile des Grundpreises sind unter anderem Kosten für Messung und Messstellenbetrieb. |
Zählernummer | Mit der Zählernummer wird der Zähler identifiziert, der den Verbrauch an einer Verbrauchsstelle misst. Die Zählernummer ist auf Ihrem Zähler abgedruckt. |
Marktlokation | Die Marktlokation (MaLo) kennzeichnet eine Verbrauchsstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Über die Marktlokation kann der Netzbetreiber den Standort der Verbrauchsstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. |
Messlokation | Eine Messlokation dient der Ermittlung physikalischer Größen (Messwerte). Bei Strom wird z. B. elektrische Energie gemessen; bei Gas wird u. a. das Volumen gemessen. |
Messstellenbetrieb | Diese Gebühren des Netzbetreibers bzw. des Messstellenbetreibers fallen für die monatliche Messung des Verbrauchs und die Zählergebühren an. |
Netznutzungsentgelte: Arbeitspreis/Grundpreis | Das sind Gebühren, welche vom jeweiligen Gas- und Stromlieferanten erhoben und an die Netzbetreiber weitergereicht werden. |
Strom
Begriff | Erklärung |
EEG Umlage | Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden an die Letztverbraucher weitergegeben. |
§ 19 StromNEV-Umlage | Stromintensive Industriebetriebe können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Die dadurch fehlenden Einnahmen der Netzbetreiber werden über die § 19 StromNEV-Umlage finanziert, die auf alle Verbraucher umgelegt werden kann. |
Umlage zu abschaltbaren Lasten (AbLaV-Umlage) | Die Umlage dient der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. |
Konzessionsabgabe | Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von z.B. Stromleitungen benutzt werden können. |
KWKG-Umlage | Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden an die Letztverbraucher weitergegeben. |
Offshore-Umlage | Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden an die Verbraucher weitergegeben. |
Stromsteuer | Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. |