Wie setzt sich der Preis für die grünES Ökostromtarife zusammen?
Der grünES-Strompreis setzt sich derzeit aus folgenden Preiskomponenten zusammen. Diese sind:
- Die Kosten der Strombeschaffung inkl. Vertriebskosten, Service und Dienstleistungen. Hierin ist auch ein Beitrag zum Fördertopf der grünES enthalten, über den ökologische Projekte in der Region unterstützt werden.
- Die regulierten Netznutzungsentgelte: Diese werden vom zuständigen Stromnetzbetreiber erhoben und dienen dem Betrieb und der Finanzierung des Stromnetzes. Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die Messung.
- Steuern, Abgaben, Umlagen:
- Die Konzessionsabgabe: Dies ist ein Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege und wird an die Gemeinde gezahlt, in welcher der Kunde beliefert wird.
- Die KWK-Umlage: Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Zu den weiteren Umlagen zählen die §19 StromNEV-Umlage und die § 17f Offshore-Netzumlage. Die EEG-Umlage wurde ab 01.07.2022 auf Null abgesenkt und dann vollständig abgeschafft. Die Abschaltbare Lasten-Umlage ist seit Januar 2023 entfallen. Weitere Details zu den einzelnen Umlagen finden Sie unter www.netztransparenz.de.
- Die Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine gesonderte Steuer, die auf den Verbrauch von Strom erhoben wird. Sie kann somit zu den sogenannten „Ökosteuern“ gezählt werden.
- Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Fassung
Wie entsteht der Strompreis?
Wir, die grünES GmbH, haben uns den Strombezug aus regenerativer Stromerzeugung in Süddeutschland gesichert. Allerdings gilt auch für diesen Strombezug, dass er sich nach den Preisen richtet, die an der Strombörse, z.B. der European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig, gebildet werden. D.h. auch regenerativer Strom ist marktabhängig. Die Strombörse ist ein transparenter Preisbildungsmechanismus und auch die Erzeuger von regenerativem Strom nutzen diesen Mechanismus zur Bestimmung des Werts des Stroms. Als lokaler Energieversorger können wir diese Marktmechanismen nicht beeinflussen. Energie wird an der Börse immer in größeren Kontingenten eingekauft. Der Preis zum Einkaufszeitpunkt gilt dann für das eingekaufte Kontingent. Durch vorausschauende Einkaufspolitik und genaue Marktbeobachtung ist es unser Ziel, Ihnen Ihre Energie so günstig wie möglich anzubieten. Dabei gilt nach unseren Vertragskonditionen, dass Kostensenkungen mit denselben Maßstäben wie Kostensteigerungen an Kunden weitergegeben werden müssen.
Der Börsenstrompreis für alle Anbieter richtet sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Hierbei beeinflusst das „Merit-Order-Prinzip“ die Preisbildung - der Preis richtet sich demnach nach dem teuersten Angebot des Anbieters, der zur Erfüllung der geforderten Strommenge beiträgt. An der Strombörse bestimmt somit das letzte Gebot, das einen Zuschlag erhält, den Strompreis - letztendlich hängt somit der Preis für elektrische Energie vom jeweils teuersten Kraftwerk ab, das noch benötigt wird, um die Stromnachfrage zu decken. Dies sind aktuell leider hauptsächlich die teuren Gaskraftwerke, die ebenfalls zur Stromproduktion zum Einsatz kommen. Dieser Mechanismus beeinflusst daher auch die Preise, die wir im Rahmen der vorausschauenden Einkaufspolitik erzielen.
Die Energie aus erneuerbaren Energien reicht im Moment noch nicht zur Deckung des gesamten Strombedarfes in Deutschland aus. Daher ist es so wichtig, weiter in den Ausbau von erneuerbaren Energien zu investieren, um diese Abhängigkeiten zu verringern.
Wie erfahre ich, wenn die Preise sich ändern?
Wir schreiben unsere Kunden an, wenn sich die Preise ändern. Dazu sind wir einerseits verpflichtet, andererseits können wir so garantieren, dass wirklich alle Kunden informiert sind.
Muss man eine Kaution oder jährliche Vorauszahlung leisten?
Nein, bei grünES müssen Sie keine Kaution leisten und keine jährliche Vorauskasse entrichten.
Was versteht man unter Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Preis der grünES Tarife setzt sich aus einem Grundpreis in Euro pro Monat und einem Verbrauchspreis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für die Netznutzung, Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit der Größe der Abnahmestelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine Energie verbraucht wird. Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.
Wie errechnet sich die Abschlagshöhe?
Der zu erwartende Rechnungsbetrag für das Abrechnungsjahr wird in monatliche Abschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Hierzu verwenden wir die Strommenge, die Sie uns innerhalb Ihrer Bestellung als Jahresverbrauch melden, sowie ggf. die Angaben des zuständigen Netzbetreibers für Ihre Lieferstelle. Der Verbrauch wird mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde multipliziert, hinzu kommt die jährliche Grundgebühr. Das Ergebnis wird auf die Anzahl der Abschläge (in der Regel 11 Abschläge) im Abrechnungszeitraum verteilt und ergibt den monatlichen Abschlagsbetrag.
Werden die Abschläge immer zu Monatsbeginn abgebucht?
Die Abschläge werden immer zum Monatsende für den noch laufenden Monat abgebucht. Fällt der Termin auf ein Wochenende verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Wann kommt die Jahresverbrauchsrechnung?
Sie erhalten Ihre Jahresverbrauchsabrechnung wie gewohnt nach vorheriger Zählerablesung, zu der wir oder Ihr Netzbetreiber Sie kurz vor Erstellung der Rechnung bitten werden. Die Jahresverbrauchsrechnung umfasst die Differenz zwischen den bereits geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Selbstverständlich zahlen Sie nur das, was Sie auch verbraucht haben und es erfolgt mit Ihrem nächsten Abschlag eine Verrechnung von ggf. zu viel bezahlten Entgelten in einem Abrechnungszeitraum.
Was passiert bei Preisanpassungen?
Sollte es trotz unserer Bemühungen, Ihnen einen günstigen und stabilen Strompreis anbieten zu können, in Ihrem Tarif zu einer Preisanpassung kommen, werden wir Ihnen diese 6 Wochen vorab schriftlich ankündigen. Selbstverständlich sind Preiserhöhungen innerhalb des eingeschränkten Preisgarantie-Zeitraums ausgeschlossen, außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen (insbesondere die EEG-Umlage), denn auf diese Preisbestandsteile hat die grünES keinen Einfluss.
Was ist die EEG-Umlage?
Mit der EEG-Umlage fördert der Staat die erneuerbaren Energien. Wer etwa Strom aus Windkraft-, Solar- oder Biomasseanlagen erzeugt, kann ihn zu einem festen garantierten Preis ins Netz einspeisen und verkaufen. Die EEG-Umlage zahlt jeder Verbraucher über seine Stromrechnung.
Aus zwei Gründen ist die EEG-Umlage in den letzten Jahren bis 2018 angestiegen. Erstens wird mehr und mehr Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland produziert, viele neue Anlagen gehen ans Netz. Der zweite Grund erscheint zunächst paradox: Erneuerbare Energien erhöhen das Stromangebot in Zeiten großer Nachfrage- und senken dadurch den Strompreis an der Börse. Wenn das aber passiert, steigt die Differenz zwischen dem tatsächlichen Strompreis und den festgelegten Abnahmepreis, den Betreiber von Ökostromanlagen gesetzlich garantiert bekommen. Diese Differenz wird durch die EEG-Umlage finanziert.
2018 sank die EEG-Umlage von 6,88 auf 6,79 Cent pro Kilowattstunde.
Was ist die Ökosteuer?
Das Gesetz zur Ökosteuer trat am 01.04.99 in Kraft. Es beinhaltet Gesetze zur Stromsteuerung sowie Änderungen im Mineralölsteuergesetz mit entsprechenden Mineralölsteuererhöhungen.
Diese beiden Steuern (Stromsteuer sowie die entsprechenden Teile der Mineralölsteuer/Energiesteuer) richten sich auf den Verbrauch und werden häufig auch unter dem Oberbegriff Ökosteuer zusammengefasst.
Die oben erwähnten Steuern werden schrittweise erhöht. Im gleichen Zuge erfahren aber schwefelarme bzw. -freie Kraftstoffe eine steuerliche Förderung. Mit Einführung der Ökosteuer soll eine Senkung des Energieverbauchs durch eine nachhaltige Umsteuerung der Nachfrage in Richtung energiesparender und ressourcenschonender Produkte erreicht werden.
Was ist die Energiesteuer?
Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) ist ein Verbrauchsteuergesetz, das die Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie umsetzt. Es regelt die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft (Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase und Kohle), als auch die Besteuerung der nachwachsenden Energieerzeugnisse Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse. Die Verwaltung, Aufsicht und Erhebung erfolgt durch die Hauptzollämter. Die Einnahmen gehören dem Bund. Umfangreiche Entlastungsmöglichkeiten gibt es vor allem für das produzierende Gewerbe und KWK-Anlagen, teilweise sind diese an Effizienz-/Energiemanagement-Maßnahmen gebunden.
Wie wird abgerechnet, wenn mein Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit beendet wird?
Bei einer vorzeitigen Beendigung Ihres Vertrags erstellen wir zum Belieferungsende eine Schlussrechnung. Hierfür dürfen wir ausschließlich den Zählerstand verwenden, den der für Sie zuständige Netzbetreiber an uns übermittelt. Sofern ein Guthaben für Sie entsteht, wird dieses umgehend an Sie ausbezahlt.