Sind Sie selber Vertragspartner eines Stromliefervertrages, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren. Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei einer Warmmiete, ist dieser Vertragspartner des Stromanbieters. Sie können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.