Autostrom für zu Hause - mit extra Stromzähler
Autostrom für zu Hause - mit extra Stromzähler
Sie brauchen Strom für Ihr E-Auto? Wechseln Sie jetzt zu grünES und profitieren Sie vom günstigen grünES-Autostrom der Stadtwerke Esslingen: Unser spezieller Tarif grünES-Autostrom kann jeder Haushalt beziehen, der ein Elektroauto besitzt.
Preise gültig ab 01.04.2024 für unsere Haushalts- und Gewerbekunden bis 100.000 kWh Jahresverbrauch
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Monat | |
---|---|---|
Netto | 31,20 | 11,02 |
Brutto | 37,13 | 13,11 |
Voraussetzung: Diesen Tarif können Sie wählen, wenn Ihre Wallbox an einen separaten Stromzähler angeschlossen wird, der ausschließlich den Strom für die Wallbox misst.
Unsere Vertragskonditionen auf einen Blick
- Vertragslaufzeit: 12 Monate
- Verlängerung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit weiter
- Kündigungsfrist: 4 Wochen
- Eingeschränkte Preisgarantie bis 31.12.2024**
**Es besteht eine eingeschränkte Preisgarantie. Die Preisgarantie bezieht sich auf die Kosten der Strombeschaffung und die Vertriebskosten. Detaillierte Informationen zur Preisgarantie entnehmen Sie Ziffer 6.1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Preisanpassungen erfolgen gemäß Ziffer 4-6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Zusammensetzung:
Der Strompreis „grünES Ökostrom" setzt sich aus einem Arbeits- und Grundpreis zusammen.
Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden 14,04 € brutto (11,80 € netto) berechnet.
In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Netzentgelte Grundpreis, das Netzentgelt Arbeit, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die § 19 StromNEV-Umlage, die § 17f EnWG-Offshore-Netzumlage, die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Zusammensetzung des Nettopreises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen für den Tarif „grünES Ökostrom".
Im Nettopreis grünES-Ökostrom sind enthalten:
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungsentgelt an Gemeinde) | 1,590 | |
EEG-Umlage | - | |
KWK-Umlage | 0,275 | |
§ 19 Strom NEV-Umlage | 0,643 | |
§ 17f EnWG-Offshore-Netzumlage | 0,656 | |
§ 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten - Umlage | 0,000 |
* Es werden die Höchstsätze der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt.
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen in den Nettopreis zusätzlich ein:
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 5,68 | |
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Arbeitspreis Netz | 00,00 | |
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) | 29,65 | |
Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) | 0,00 |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Saldo: | 10,894 | 29,65 |
Stromeinkauf, Vertrieb, Service | 20,306 | 0,0 |
Hier finden Sie weitere Informationen
Zusätzliche Vertragsinformationen zu unseren Sonderprodukten für Haushaltskunden
Aktuelle Preise und Informationen
Für aktuelle Preise wenden Sie sich bitte an den Kundenservice, Fritz-Müller-Straße 60, 73730 Esslingen am Neckar, info@gruen-es.de, Tel. 0711 3907-660. Aktuelle Informationen können Sie auch im Internet unter www.gruen-es.de erhalten. Informationen zu Wartungsdienstleistungen und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
Erweiterter Abrechnungsservice
Neben der jährlichen Abrechnung kann die Rechnungsstellung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen (erweiterter Abrechnungsservice). Ein Bestellformular schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. In diesem Fall wird Ihr Gasverbrauch entsprechend dem jeweiligen Abrechnungszeitraum erfasst. Die Entgelte für den erweiterten Abrechnungsservice können Sie den „Ergänzende Bedingungen der grünES GmbH (grünES)“ vom 01. September 2012 entnehmen, welche bei der Online-Anmeldung auf der Homepage unter www.gruen-es.de einsehbar sind.
Lieferantenwechsel
Lieferantenwechsel führen wir unentgeltlich und zügig durch.
Haftung
Im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind die grünES GmbH von der Leistungspflicht befreit. Im Falle von Versorgungsstörungen gemäß § 6 Abs. 3 GasGVV können Sie Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend machen, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt.
Reklamationen
Sie haben das Recht, sich jederzeit mit Ihren Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der grünES GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Stadtwerke Esslingen a.N. GmbH & Co. KG, Fritz-Müller-Straße 60, 73730 Esslingen, Tel.: 0711/3907200, Fax: 0711/3907-479, info@gruen-es.de zu wenden. Ihre Beanstandungen werden wir schnellstmöglich unter Einhaltung gesetzlicher Fristen bearbeiten. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der grünES GmbH und Ihnen über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/ 27 57 240-0, in-fo@schlichtungsstelle-energie.de angerufen werden, sofern die grünES GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht abhilft. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus können Sie sich im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030-22480-500, E-Mail: verbraucher-service-energie@bnetza.de) wenden.
Autostrom für zu Hause - ohne extra Stromzähler
Autostrom für zu Hause - ohne extra Stromzähler
Sie brauchen Strom für Ihr E-Auto? Wechseln Sie jetzt zu grünES und profitieren Sie vom günstigen grünES-Autostrom der Stadtwerke Esslingen: Unser spezieller Tarif grünES-Autostrom kann jeder Haushalt beziehen, der ein Elektroauto besitzt.
Preise gültig ab 01.04.2024 für unsere Haushalts- und Gewerbekunden bis 100.000 kWh Jahresverbrauch
Arbeitspreis Cent/kWh | Grundpreis Euro/Monat | |
---|---|---|
Netto | 33,81 | 16,41 |
Brutto | 40,23 | 19,53 |
Unsere Vertragskonditionen auf einen Blick
- Vertragslaufzeit: 12 Monate
- Verlängerung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit weiter
- Kündigungsfrist: 4 Wochen
- Eingeschränkte Preisgarantie bis 31.12.2024**
** Es besteht eine eingeschränkte Preisgarantie. Die Preisgarantie bezieht sich auf die Kosten der Strombeschaffung und die Vertriebskosten. Detaillierte Informationen zur Preisgarantie entnehmen Sie Ziffer 6.1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Preisanpassungen erfolgen gemäß Ziffer 4-6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Zusammensetzung:
Der Strompreis „grünES Ökostrom" setzt sich aus einem Arbeits- und Grundpreis zusammen.
Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung. Für jede weitere Abrechnung werden 14,04 € brutto (11,80 € netto) berechnet.
In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Netzentgelte Grundpreis, das Netzentgelt Arbeit, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die § 19 StromNEV-Umlage, die § 17f EnWG-Offshore-Netzumlage, die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Zusammensetzung des Nettopreises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen für den Tarif „grünES Ökostrom".
Im Nettopreis grünES-Ökostrom sind enthalten:
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Stromsteuer | 2,050 | |
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungsentgelt an Gemeinde) | 1,590 | |
EEG-Umlage | - | |
KWK-Umlage | 0,275 | |
§ 19 Strom NEV-Umlage | 0,643 | |
§ 17f EnWG-Offshore-Netzumlage | 0,656 | |
§ 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten - Umlage | 0,000 |
* Es werden die Höchstsätze der Konzessionsabgabenverordnung (§ 4 KAV) gezahlt.
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen in den Nettopreis zusätzlich ein:
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde | 9,10 | |
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Arbeitspreis Netz | 100,97 | |
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) | 16,81 | |
Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) | 0,00 |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Saldo: | 14,314 | 117,78 |
Stromeinkauf, Vertrieb, Service | 19,496 | 79,14 |
Hier finden Sie weitere Informationen
Zusätzliche Vertragsinformationen zu unseren Sonderprodukten für Haushaltskunden
Aktuelle Preise und Informationen
Für aktuelle Preise wenden Sie sich bitte an den Kundenservice, Fritz-Müller-Straße 60, 73730 Esslingen am Neckar, info@gruen-es.de, Tel. 0711 3907-660. Aktuelle Informationen können Sie auch im Internet unter www.gruen-es.de erhalten. Informationen zu Wartungsdienstleistungen und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
Erweiterter Abrechnungsservice
Neben der jährlichen Abrechnung kann die Rechnungsstellung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen (erweiterter Abrechnungsservice). Ein Bestellformular schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. In diesem Fall wird Ihr Gasverbrauch entsprechend dem jeweiligen Abrechnungszeitraum erfasst. Die Entgelte für den erweiterten Abrechnungsservice können Sie den „Ergänzende Bedingungen der grünES GmbH (grünES)“ vom 01. September 2012 entnehmen, welche bei der Online-Anmeldung auf der Homepage unter www.gruen-es.de einsehbar sind.
Lieferantenwechsel
Lieferantenwechsel führen wir unentgeltlich und zügig durch.
Haftung
Im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten sind die grünES GmbH von der Leistungspflicht befreit. Im Falle von Versorgungsstörungen gemäß § 6 Abs. 3 GasGVV können Sie Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend machen, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt.
Reklamationen
Sie haben das Recht, sich jederzeit mit Ihren Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der grünES GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an den Kundenservice der Stadtwerke Esslingen a.N. GmbH & Co. KG, Fritz-Müller-Straße 60, 73730 Esslingen, Tel.: 0711/3907200, Fax: 0711/3907-479, info@gruen-es.de zu wenden. Ihre Beanstandungen werden wir schnellstmöglich unter Einhaltung gesetzlicher Fristen bearbeiten. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der grünES GmbH und Ihnen über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/ 27 57 240-0, in-fo@schlichtungsstelle-energie.de angerufen werden, sofern die grünES GmbH der Verbraucherbeschwerde nicht abhilft. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt. Darüber hinaus können Sie sich im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030-22480-500, E-Mail: verbraucher-service-energie@bnetza.de) wenden.